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   BGH, 13.03.2018 - 2 StR 286/17   

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https://dejure.org/2018,11395
BGH, 13.03.2018 - 2 StR 286/17 (https://dejure.org/2018,11395)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2018 - 2 StR 286/17 (https://dejure.org/2018,11395)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2018 - 2 StR 286/17 (https://dejure.org/2018,11395)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Persönlichkeitsprognose im Rahmen der Anordnung eines Berufsverbots; Fehlende Reue bzgl. einer Untreuehandlung; Verfahrensbeanstandung aufgrund behaupteter Fehlerhaftigkeit eines angeordneten Selbstleseverfahrens; Begründetheit einer Revision

  • Anwaltsblatt

    § 70 StGB
    Anwalt erhält zu Unrecht Berufsverbot wegen "trotzigem" Verteidigungsverhalten

  • rewis.io

    Anordnung eines Berufsverbots: Begründung der Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 70 Abs. 1 S. 1 1. Var.
    Ordnungsgemäße Persönlichkeitsprognose im Rahmen der Anordnung eines Berufsverbots; Fehlende Reue bzgl. einer Untreuehandlung; Verfahrensbeanstandung aufgrund behaupteter Fehlerhaftigkeit eines angeordneten Selbstleseverfahrens; Begründetheit einer Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot - und das Verteidigungsverhalten

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 70 StGB
    Anwalt erhält zu Unrecht Berufsverbot wegen "trotzigem" Verteidigungsverhalten

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 70 StGB
    Anwalt erhält zu Unrecht Berufsverbot wegen "trotzigem" Verteidigungsverhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 11
  • StV 2019, 189
  • AnwBl 2018, 677
  • AnwBl Online 2018, 1026
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 2 StR 286/17
    Dies ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2003 - 3 StR 276/03, StV 2004, 80).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 506/12

    Einbeziehung anwaltsgerichtlicher Sanktionen in die Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 2 StR 286/17
    Das Landgericht hat zwar bei seiner Strafbemessung - worauf die Revision zutreffend hinweist - drohende berufsrechtliche Sanktionen nach § 114 Abs. 1 BRAO nicht ausdrücklich in den Blick genommen (vgl. insoweit Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12 mwN).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

    Für den Fall der erneuten Verurteilung des Angeklagten K. werden bei der Strafzumessung auch die berufsrechtlichen Folgen einer Verurteilung einzustellen sein (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2014 - 2 StR 221/14 Rn. 11; vom 13. März 2018 - 2 StR 286/17 Rn. 3 und vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 Rn. 37).
  • BGH, 22.06.2023 - 2 StR 144/23

    Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot

    Dabei wäre gegebenenfalls zu erörtern gewesen, ob der von der Angeklagten ausgehenden Gefahr der Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten nicht mit dem Verbot einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwältin hinreichend begegnet werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2018 - 2 StR 286/17, juris Rn. 7).
  • VG Karlsruhe, 26.06.2023 - 19 K 4725/21

    Widerruf der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger" im Nachgang zu

    Im Strafverfahren darf im Rahmen der Entscheidung zu § 70 StGB einem die Tat bestreitenden Angeklagten das Verteidigungsverhalten auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose nicht angelastet werden, was auch bedeutet, dass eine sich objektiv als Uneinsichtigkeit darstellende Verhaltensweise nicht bewertet werden darf, wenn sie auch nur möglicherweise im Verteidigungsverhalten begründet ist (BGH, Beschlüsse vom 30.10.2003 - 3 StR 276/03 - wistra 2004, 61 (62) und vom 13.03.2018 - 2 StR 286/17 - NStZ-RR 2019, 11 Rn. 5).
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